Info an alle Vereine: Aufgrund einer Zusatzvereinbarung mit unserem Versicherungspartner ARAG im Jahr 2015 besteht für Asylbewerber und Flüchtlinge, die als Nichtmitglied an Sportveranstaltungen, Lehrgängen oder an gemeinnützigen Arbeiten des BLSV oder eines Mitgliedsvereins teilnehmen, Versicherungsschutz im Umfang des jeweils aktuell gültigen Sportversicherungsvertrages des BLSV. Die BLSV-Vereine müssen die Geflüchteten also nicht als Mitglied melden und müssen auch keine Formulare oder ähnliches ausfüllen. Dieser Vertrag besteht uneingeschränkt. Somit sind auch Menschen, die als Flüchtlinge aus Weiterlesen…