!!! Achtung: Neuerungen bzgl. Reithallennutzung !!!
Stand 17.03.2021 – 09.00 Uhr Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat folgende Neuerung bzgl. Reithallennutzung veröffentlicht: Was gilt für grundsätzlich überdachte, an mindestens einer Seite aber vollständig offene Sportstätten (z.B. teil-/halboffene Reithallen oder Freiluftschießstände)? Teil-/halboffene Hallen und überdachte Freiluftsportanlagen, die eine mit Freiluftsportanlagen vergleichbar hohe Luftzirkulation Weiterlesen…


