Wichtige Änderungen zum Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag
Sehr geehrte Damen und Herren, ab 01.01.2021 können höhere Sätze steuerfrei vergütet werden. 10.2.1 § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG – Übungsleiterfreibetrag Der Übungsleiterfreibetrag wurde zuletzt für Veranlagungszeiträume ab dem Jahr 2013 erhöht. Durch das JStG 2020 erfolgt eine Anhebung von bislang 2.400,00 € auf nunmehr 3.000,00 €, sie dient der Entlastung der ehrenamtlich Engagierten. Praxishinweis: Die Änderung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Sie hat für die ESt-Erklärung 2020 keine Bedeutung. 10.2.2 § 3 Weiterlesen…