Wichtiger Hinweis für Turnierveranstalter – ab 08.06.2020 ist der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien wieder zulässig !!!
Liebe Turnierveranstalter, der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist ab 08.06.2020 wieder zulässig !!! Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der bayerischen Kabinettssitzung vom 26.05.2020 – besonders Seite 6 beachten (ist gelb markiert). Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26.05.2020 Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Weiterlesen…