nachfolgend eine Info/Update zum Thema „Synthetische Zuschlagstaffe in Reitböden“ von der FN in Warendorf:

Liebe Landes- und Regionalpferdesportverbände,

in den letzten Tagen erreichten uns Anfragen zum Thema „Synthetische Zuschlagstoffe in Reitböden“ auf die wir gerne eingehen möchten.

Anlass war eine vor wenigen Wochen von der EU veröffentlichte Ergänzung der EU-Verordnung zum Thema Mikroplastik aus dem Jahre 2023, die uns als Pferdsport im Bereich „synthetische Zuschlagstoffe in Reitböden“ tangiert. Aufgrund vieler Verständnisfragen aus der Sportwelt sollte diese Ergänzung helfen, Klarheiten zu schaffen.

Um es direkt vorwegzusagen, für unser Thema „synth. Zuschlagstoffe“ ist dieser Versuch gescheitert, denn es bleiben Unklarheiten und Widersprüche. Dies ist keineswegs nur die Meinung unserer Fachabteilung, sondern auch die des Fachreferates des DOSB, des Europabüros des DOSB (EOS) und die des Europäischen Pferdesportverbandes (EEF), mit denen wir uns ausgetauscht/abgestimmt haben. Konkret:

  1. Die Material-Definition von sogn. „SPM“ („synthetischen Polymermikropartikeln“) trifft in Teilen auf uns zu, in Teilen aber eben auch nicht:

Die vorgegebenen Größenangaben der in Verkehr gebrachten Zuschlagstoffe betreffen uns materialtechnisch in den meisten Fällen NICHT (synthetische Zuschlagstoffe sind meistens größer). Andererseits fallen wir aufgrund der chemischen Bestandteile in einigen Fällen doch unter die Definition.

  1. Es ist nicht eindeutig, ob wir unter “synthetischer Sportbelag“ fallen oder nicht (diese EU-Verordnung zur Vermeidung von Mikroplastik im Sport gilt für ALLE Sportarten…).

Wer „mindestens eine Schicht festes Kunststoffmaterial (z.B. eine synthetische Gummiunterlage (Folie), Kunstrasen, usw.) verwendet)“ fällt darunter. Alle kennen diverse Reitplatzsysteme die man darunter subsummieren könnte, oder eben nicht.

Weitergehende Einzelheiten sparen wir uns, da wir ansonsten aufgrund der Komplexität den Rahmen völlig sprengen würden. So wie in Ihren Anfragen festgehalten, geht es um die zentrale Frage: Was sollen wir Vereinen und Betrieben empfehlen?

In Absprache mit dem DOSB, dem EOS und der EEF wird empfohlen, bei Anfragen konsequent auf die Verantwortung der Hersteller zu verweisen. Bei dieser nicht zu überblickenden Materialvielfalt, die zusätzlich permanenten Veränderungen unterliegt, haben die Produzenten dafür Sorge zu tragen, dass die verwendeten Produkte nicht unter diese Punkte fallen.

Ferner: Der Verein oder Betrieb, der den Auftrag und damit die Materialverwendung mit seiner Unterschrift freigibt, sollte dieses tunlichst vertraglich festhalten, denn als Auftraggeber trägt er das finale unternehmerische Risiko.

Alle wissen, dass dieses Thema seit Jahren immer stärker in den Fokus rückt und das Umweltdiskussionen ernst zu nehmen sind. Deswegen hier noch ein fachlicher Hinweis:

Das Arbeitsblatt 53 des NRW – LANUV (Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz) aus 2021 (Mitwirkung LV Rheinland und Westfalen sowie FN, Hersteller und Umweltministerien aus 7 Ländern) bietet nach wie vor die Beste detailtiefe Richtlinie. Ba.-Wü. hat mittlerweile ein eigenes Papier herausgebracht.

Viele Grüße

Thomas Ungruhe

Leiter Abteilung

Pferdesportentwicklung

Vereine, Jugend, Umwelt, Breitensport, Betriebe

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