Seit dem 16. März gilt in Bayern der Katastrophenfall. Die Geschäftsstelle des Pferdesportverbandes Ndb./Opf. arbeitet nur mit einer Notbesetzung.

Wir haben für euch noch einmal die häufigsten Fragen zusammengefasst.

Darf Einzel-Reitunterricht stattfinden?

Reitunterricht, auch über Funkgeräte, ist derzeit nicht möglich. Für Pferdebetriebe gilt nur wegen der erforderlichen Versorgung der Pferde eine Ausnahme von der Sperrung aller Freizeiteinrichtungen. Zudem ist für Handlungen zur Versorgung von Tieren als triftiger Grund im Sinne der Ausgangsbeschränkung das Verlassen der eigenen Wohnung gestattet. Reitunterricht ist keine Handlung zur Versorgung der Tiere. Die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren.

Darf ich weiterhin ausreiten?

Das Ausreiten oder Ausführen des Pferdes an der frischen Luft ist nach den Vorgaben der Ausgangsbeschränkung weiterhin gestattet. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, sollte man grundsätzlich alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes ausreiten. Wer aus Sicherheitsgründen nicht alleine ausreiten möchte, darf mit einer haushaltsfremden Person gemeinsam ausreiten. In diesem Fall darf nur hintereinander mit einem Mindestabstand von einer Pferdelänge geritten werden. Es sind zu jeder Zeit, d.h. sowohl vor als auch nach dem Ausreiten zur Versorgung der Pferde, die Hygiene- und Abstandsregeln (min. 1,5 m) einzuhalten.

Die FN empfiehlt immer nur dann ausreiten zu gehen, wenn es wirklich keine andere Möglichkeit wie Reitplatz oder Halle gibt, um das Unfallrisiko nicht unnötig zu erhöhen.