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Sachkundenachweis
Fachgerechte Pferdehaltung ist Voraussetzung für die Pferdezucht und den Pferdesport. Der Vermittlung und dem Nachweis grundlegender Kenntnisse, welche die unterschiedlichen Einsatzgebiete und Pferdetypen berücksichtigt, dienen die Pferdehalterkurse gemäß APO.
Um für die Prüfung zugelassen zu werden gelten folgende Vorraussetzungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahrs
- Teilnahme am Vorbereitungsseminar (30 UE) oder mindestens 3-jährige nebenberufliche Tätigkeit im Umgang und in der Pflege von Pferden
- möglich sind Tages- oder Abendkurse blockweise oder in mehreren Abschnitten
Die Prüfung findet in folgenden Prüfungsfächern statt:
Pferdeverhalten und Umgang mit Pferden einschließlich Bewegung
- Entwicklungsgeschichte, Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit Pferden
- Bewegung von Pferden (z. B. Weide, Longieren, Freispringen, Führanlage)
- grundsätzliche Kenntnisse im Verladen und für den Transport von Pferden
Fütterung und Fütterungstechnik
- Anatomische und physiologische Grundlagen der Verdauung
- Grundlagen der Versorgung mit Wasser, Nähr- und Ballaststoffe
- Futtermittel (inkl. Qualitätsbeurteilung) und Rationsgestaltung
- Fütterungstechnik und Futterlagerung
Ställe, Nebenräume und Bewegungsflächen, Arbeitswirtschaft
- Aufstallungsarten
- Stallklima
- Stalleinrichtung, Nebenräume
- Auslauf und Weide (inkl. Weidehygiene)
- Einzäunung
Pferdegesundheit und Hygiene
- Anatomie, Physiologie
- Erkrankungen (Vorbeugung, Erkennung und erste Hilfe)
- Pferdepflege, Hufpflege, Ausrüstung
Rechtliche Grundlagen, Tierschutz
- einschlägige tierschutzrechtliche Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz, Verordnungen und Richtlinien)
- Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
- Verbandsnormen für den Tierschutz
Betriebsführung, Organisation
- Grundlagen der Betriebsführung und Umgang mit Kunden
- Organisation
- Rechts- und Versicherungsfragen
- (Pferdezucht)
Bewertung
Die Prüfung findet in Theorie und Praxis statt. Das Prüfungsergebnis lautet "bestanden" oder "nicht bestanden". Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt.


